Gesetzliche Bestimmungen: Häuser bis 35m2 (sind in Polen gültig )
Ein eigenes Haus ist ein Traum, dessen Umsetzung die Erledigung vieler Formalitäten, die Erstellung eines vollständigen Dokumentensatzes und die Einholung der entsprechenden Baugenehmigungen erfordert. Die 2015 eingeführten gesetzlichen Regelungen (in Polen) vereinfachen teilweise die Verfahren und erlauben den Bau von Häusern ohne Baugenehmigung, d. h. wenn das Haus 35 m2 der Baufläche nicht überschreitet, ist keine Baugenehmigung erforderlich, sondern nur die Bauanzeige an das zuständige Amt. Um die Baurechtsnovelle nutzen zu können, bieten wir daher fertige Projekte von Häusern an, bei denen es ein vereinfachtes Bauverfahren ohne Baugenehmigung gibt.
Häuser ohne Baugenehmigung – Art. 29
Gemäß den geltenden Bestimmungen des Baurechts, Art. 29.:
Für den Bau von (unter anderem) ist keine Baugenehmigung erforderlich:
1a) freistehende Einfamilienwohngebäude, deren Wirkungsbereich sich vollständig auf dem Grundstück oder den Grundstücken befindet, auf denen sie entworfen wurden;
2a) freistehende einstöckige Gebäude für die individuelle Erholung, verstanden als Gebäude, die für die periodische Ruhe bestimmt sind, mit einer Baufläche von bis zu 35 m2, die Anzahl dieser Objekte auf dem Grundstück darf eines pro 500 m2 des Grundstücks nicht überschreiten Bereich;
Bewerbung für ein Mobilheim mit einer Fläche von bis zu 35 m2
Der Antrag wird nach der bei der Geschäftsstelle erhältlichen Antragsvorlage gestellt, die Art, Umfang und Art der Bauarbeiten sowie das Datum des Beginns enthalten soll. Nach der verabschiedeten Nomenklatur ist die geplante Investition als „individuelles Erholungsgebäude“ und nicht als „Einfamilienhaus“ zu bezeichnen. Ein Wohnhaus, unabhängig von seiner Größe, benötigt eine Baugenehmigung. Dem Antrag auf Bau eines Hauses bis 35 m2 ist eine Erklärung zum Nutzungsrecht an der Immobilie und eine Zeichnung des Objekts beizufügen. Sie sollen Gebäudeprojektionen, Bemaßung und Lage auf dem Grundstück zeigen – vorzugsweise auf einer Kopie des Hauptplans.
Ein Haus ohne Genehmigung muss mehrere Bedingungen erfüllen:
- die Fläche darf 35 m2 nicht überschreiten,
- das Haus muss frei stehen,
- Auf einem Grundstück von 500 m2 darf nicht mehr als ein Haus gebaut werden,
- das Haus muss ein einstöckiges Haus ohne Dachboden sein.